Diese Unterlagen werden für eine Heirat in Dänemark benötigt
Seit dem 10. April 2026 gelten neue Regeln für die Dokumentation eines rechtmäßigen Aufenthalts im Schengen-Raum die für eine Genehmigung für die Eheschließung benötigt werden.
Nicht mehr erforderlich sind: Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis) und Meldebescheinigung!
Nie erforderlich sind: Geburtsurkunden beider Partner.
Nachweis für den rechtmäßigen Aufenthalt von Nicht-EU-Bürgern im Schengenraum nach dem 10. April 2026
Im Zusammenhang mit der Nutzung des Ein- und Ausreisesystems (EES) ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Art und Weise des Nachweises eines rechtmäßigen Aufenthaltes im Schengen-Raum, wenn Sie eine Prüfungsbescheinigung beantragen. Der 10. April 2026 ist der Stichtag für diese Änderungen. Es wird zwischen Ein- und Ausreisen vor und nach diesem Datum unterschieden.
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts für Nicht-EU-Bürger im Schengen-Raum.
- Aufenthaltserlaubnis:
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Mitgliedsland besitzen, gilt dieses Dokument als Nachweis Ihres rechtmäßigen Aufenthalts im Schengen-Raum. - Visumpflichtiger Staatsangehöriger mit Ein- und/oder Ausreise vor dem 10. April 2026:
Visumaufkleber im Reisepass zusammen mit einem physischen Einreisestempel. - Visumpflichtiger Staatsangehöriger mit Ein- und/oder Ausreise nach dem 10. April 2026:
Visumaufkleber im Reisepass zusammen mit einem Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite des EES-Visumrechners sowie Flugtickets/Boardingkarten. - Visumpflichtiger Staatsangehöriger, der vor Antragstellung nicht eingereist ist:
Visumaufkleber im Reisepass zusammen mit einem Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite des EES-Visumrechners für den geplanten Aufenthalt im Schengen-Raum. - Visumfreier Staatsangehöriger mit Ein- und/oder Ausreise vor dem 10. April 2026:
Physischer Einreisestempel im Reisepass. - Visumfreier Staatsangehöriger mit Ein- und/oder Ausreise nach dem 10. April 2026:
Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite des EES-Visumrechners sowie Flugtickets/Boardingkarten. - Visumfreier Staatsangehöriger, der vor Antragstellung nicht eingereist ist:
Ausdruck der Daten- und Ergebnisseite des EES-Visumrechners für den geplanten Aufenthalt im Schengen-Raum.
Weitere Informationen zum EES finden Sie unter folgendem Link: Ein- und Ausreisesystem (EES)
Den EES-Visumrechner finden Sie hier: EES-Visumrechner
Dokumente, die von uns für die Beantragung eines Hochzeitstermins benötigt werden:
Jedes Brautpaar hat eine eigene Situation und somit müssen wir verschiedene Dokumente für eine Trauung einreichen.
Erforderliche Dokumente
1. Kopien vom Reisepass
Beim Reisepass für Braut und Bräutigam müßen alle Seiten komplett in Farbe und guter Auflösung kopiert sein (auch leere Seiten und Umschlag) und als PDF-Datei gespeichert werden. Alternativ kann auch der Personalausweis (gilt für EU-Staatsangehörige) mit Foto in guter Auflösung als PDF-Datei gespeichert werden Alle Ränder müssen gut sichtbar sein.
2. Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. Scheidungsurkunde (alle Seiten)
Sollten Braut und/oder Bräutigam vorher verheiratet gewesen sein, wird das vollständige Scheidungsurteil versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts benötigt. Es muss den Vermerk beinhalten: „Dieses Urteil ist rechtskräftig seit dem (Datum)" und so weiter.
Alle Scheidungsurteile, die außerhalb Europas (ausgenommen U.S.A., Kanada, Neuseeland und Australien) ausgesprochen wurden, müssen mit der Apostille oder Legalisierung des Außenministeriums des Landes und der dortigen dänischen Botschaft, eingereicht werden.
Im Todesafall ehemaliger Ehepartner müssen die vom zuständigen Standesamt ausgestellte Sterbeurkunde vorlegen. Sterbeurkunden, die außerhalb Europas ausgestellt wurden (mit Ausnahme der USA, Kanadas, Neuseelands und Australiens), müssen mit der Apostille oder Legalisation des Außenministeriums des Landes und der dänischen Botschaft dort vorgelegt werden.
3. Kopie des Visums (Schengen-Visum, Aufenthaltsgenehmigung oder Fiktionsbescheinigung)
Visa von Braut und/oder Brätigamin müssen in Farbe und in guter Auflösung für die Einreise nach Dänemark (sehr wichtig )vorgewiesen werden. Bürger außerhalb der EG müssen bei der Anmeldung einen Schengen-Einreisestempel im Reisepass vorweisen können.
BITTE BEACHTEN - NICHT AUSRECHEND SIND:
Duldung - Ausweisersatz - Aufenthaltsgestattung oder ähnliches!
4. Antrag auf Eheschliessung
Der Antrag für die Eheschliessung muss von beiden Hochzeitspartner ausgefüllt und unterschrieben werden mit einer Unterschrift per Hand. Keine elektronische Unterschrift!
Die nötige Vorlage kann als PDF-Datei unter dem Punkt: "Antrag und Vollmacht" heruntergeladen werden.
5. Vollmacht
Die Vollmacht muss von beiden Personen ausgefüllt und mit der Hand unterschrieben sein. Keine elektronische Unterschrift!
Die nötige Vorlage kann als PDF-Datei unter dem Punkt: "Antrag und Vollmacht" heruntergeladen werden.
6. Gemeinsame Kinder
Bei gemeinsamen Kindern des Paares sind die Geburtsurkunden der Kinder notwendig!
Alle benötigten Dokumente müssen im Original nach Dänemark mitgenommen werden und der dortigen Kommune vorgelegt werden.
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Antrag und Vollmacht
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Persönliche Daten
Wenn ihr eure Hochzeit mit uns ausrichten möchtet und unseren Service dazu in Anspruch nehmen wollt, benötigen wir die Daten im nachfolgende, Formular.





